Allgemein

Hier Spenden

Angesichts des traurigen Zustandes der Gropius-Kapelle muss ihre Wiederher­stellung jetzt in die Wege geleitet werden. Um dafür Fördergelder zu beantragen, sind zunächst Eigenmittel in Höhe von 50.000 Euro erforderlich. Zu diesem Zweck wurde 2017 der gemeinnützige Verein zum Wiederaufbau der Gropius-Kapelle Boitzenburg gegründet und ein eigenes Spendenkonto eingerichtet.

Jeder Euro zählt. Mit Ihrer Hilfe kann ein wichtiges Baudenkmal erhalten werden. Helfen Sie mit, ein Stück Architekturgeschichte wieder aufzubauen. Der Verein bittet um Spenden zum Wieder­aufbau der Gropius-Kapelle auf folgendes Konto:
Sparkasse Uckermark
Konto: DE78 1705 6060 0101 0189 40
Stichwort: Gropius-Kapelle
Eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung wird aus­gestellt, wenn Sie Ihre Anschrift auf der Überweisung mit aufführen.

Prof. Arnold Körte, Urenkel von Martin Gropius
Dipl.-Ing. Architekt Carsten Frerich, Vereinsvorstand

Gemeinnützigkeit
Wir sind wegen der Förderung des Denkmalschutzes nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Angermünde, St.-Nr. 062/142/04523, vom 17.07.2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Die Satzung des Vereins zum Wiederaufbau der Gropius-Kapelle Boitzenburg ist ausschließlich und unmittelbar darauf ausgerichtet, den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu fördern. Der Verein hat das Ziel, die Rote Kapelle in Boitzenburg zu erhalten und wieder aufzubauen.

Mit der Gemeinnützigkeit sind für den Verein Steuervergünstigungen verbunden. Die Mittel des Vereins dürfen jedoch nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesetzgeber hat zudem für Sponsoren einen steuerlichen Anreiz zur Finanzierung gemeinnütziger Vereine geschaffen, indem alle Spenden steuerlich absetzbar sind.

Spenden, die Sie dem Verein zum Wiederaufbau der Gropius-Kapelle Boitzenburg zukommen lassen, können Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreuichen. Bis zu einem Betrag von 200 Euro genügt die Vorlage Ihres Kontoauszugs. Auf Wunsch oder bei einem Betrag über 200 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus, wenn Sie Ihre Adresse zum Beispiel auf Ihrer Überweisung vermerken.